Versicherungsmakler≠Versicherungsvertreter

 In Versicherungsmakler

Versicherungsmakler- Versicherungsvertreter: Wo ist der Unterschied?

Ein Versicherungsmakler vermittelt und betreut Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Er arbeitet also nur im Auftrag seiner Mandanten – deshalb ist oft ein Maklerauftrag Grundlage seiner Tätigkeit.

Im Gegegnsatz hierzu ist ein Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent, wie man früher sagte, (zum Beispiel „Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer“) weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen hat er zu vertreten.

 

Versicherungsmakler in Widdersdorf. Hat Google immer Recht? (Stand 29.05.2018)  

Sucht man in Google nach dem Begriff „Finanzmakler Widdersdorf“, so erhält man unter anderem die Allianz Agentur, die Barmenia und die Basler Versicherung in den ersten Ergebnissen angezeigt. Sind diese Agenturen Makler? Nein! Sie arbeiten wie im ersten Abschnitt beschrieben für eine einzelne Versicherung und für deren Interessen.

Als Ausschließlichkeitsvermittler stehen Sie rechtlich ausschließlich auf der Seite der Versicherungsgesellschaft.

Auch viele (aber nicht alle) hierarchisch aufgebauten Strukturvertriebe und ihre Mitarbeiter sind eigentlich Versicherungsvertreter und als solche auch registriert. Das gilt zum Beispiel für die DVAG, HMI (jetzt ERGO pro), WBK , Bonnfinanz, AWD (jetzt Swiss Life Select), ZEUS und viele mehr.

Selbstverständlich spielt nicht nur der Vermittlerstatus eine Rolle hinsichtlich der Qualität der Arbeit, sondern auch die Ausbildung und das Engagement – und ob man ‚das Herz am richtigen Fleck hat‘. Dennoch unterscheiden sich Aufgaben und Auftraggeber – das sollte man wissen.

 

Wer darf Versicherungsmakler werden?

 

„Wer nichts wird, wird Wirt – und ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen!“ Diese in früheren Zeiten nicht ganz unbegründete Volksweisheit dürfte langsam der Vergangenheit angehören.

Wer heute als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die nur erteilt wird, wenn

– eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde nachgewiesen wurde,

– der angehende Makler einen „guten Leumund“ (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren) nachgewiesen hat,

– man seine „Zuverlässigkeit“ (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.) belegt hat,

– man das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt hat.

 

Fazit:
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie sich darüber informieren, welchen Status ihr Vermittler hat und auf jeden Fall erst mehrere Angebote vergleichen oder Sie lassen sich durch einen Versicherungsmakler einen Versicherungsvergleich erstellen. Der Makler wird Ihnen auch gern die Leistungsunterschiede der verschiedenen Angebote erläutern.

Nur ein Versicherungsmakler ist in der Lage, unabhängig zu beraten und Ihnen in allen Sparten Verträge mit optimalem Preis-/Leistungsverhältnis zu vermitteln. Selbst wenn Sie dann mehrere Verträge bei verschiedenen Gesellschaften haben, ist der Makler Ihr Ansprechpartner für all diese Verträge und kann Ihnen auch im Schadensfall den bestmöglichen Service bieten.

Übrigens, wenn Sie mit Ihren Verträgen in die Betreuung eines Maklers wechseln wollen, wird dieser für Sie alle Formalitäten und die notwendige Korrespondenz mit den Versicherern erledigen.

Ich stehe Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie meine Kontaktdaten.

 

Euer Kölner Finanzadler,

 

Markus Tächl

 

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